Die Zahl der Einbrüche in Deutschland nimmt stetig zu. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Einbruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen können Sie die Förderprodukte der KfW nutzen – kombinieren Sie Maßnahmen der Energie- und Barrierereduzierung mit dem Einbruchschutz.

Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Kooperation mit der Polizeilichen Krimi- nalprävention der Länder und des Bundes ein Konzept zum Einbruchschutz erarbeitet. Die darauf basierenden KfW-Fördermaßnahmen wurden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der KfW entwickelt. Sie berücksichtigen die polizeilichen Empfehlungen zum Einbruchschutz und ergänzen die bereits bestehenden KfW-Förderprodukte. Einzelne Länderprogramme fördern ebenfalls den Ein- bau von geeigneter Sicherheitstechnik (Näheres unter: www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz/nanzanreize.html).
Förderprogramm Einbruchschutz als Einzelmaß- nahme durch Zuschuss (seit 19.11.2015) oder Kredit (voraussichtlich ab 01.04.2016)

Wer kann Förderanträge stellen?
» Natürliche Personen als
› Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
› Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen
› Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
› Mieter. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.
» Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen, wie z.B. Wohnungsunternehmen/-genossenschaften, Bauträ-
ger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (ab 01.04.2016 in der erweiterten Kredit- förderung)

Wie wird gefördert?
» Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten (ab 01.04.2016 in der erweiterten Kreditförderung)
» Investitionszuschuss für Privatpersonen

Was wird gefördert?
» Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Woh- nungseingangstüren bzw. Einbau von Nachrüstsyste- men für Haus- und Wohnungseingangstüren
» Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
» Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
» Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
» Weitere Maßnahmen wie Türspione, (Bild-)Gegensprechanlagen, z.B. mit Videotechnik. Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster,
Balkon- und Terrassentüren wird im Programm „Energieef zient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430)“ gefördert.

WICHTIG
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!

Die Maßnahmen zum Einbruchschutz sind durch Fach- unternehmen auszuführen. Es gelten im Einzelfall die in der Beschreibung der jeweiligen Maßnahme genannten Anforderungen gemäß DIN. Informationen zum fach- gerechten Einbau von zerti zierten und DIN-geprüften einbruchhemmenden Produkten erhalten Sie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen. Herstellerver- zeichnisse und Errichterlisten hierzu finden Sie unter
www.k-einbruch.de

Sollen Maßnahmen zum Einbruchschutz in Verbindung mit barrierereduzierenden Maßnahmen umgesetzt werden, kann ein „Kombi-Antrag“ gestellt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie nachfolgend sowie im Internet unter:
www.kfw.de/einbruchschutz