Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der esotronic GmbH für Lieferung, Montage, Wartung, Notdienst und Fernwartung von Sicherheitstechnik.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der esotronic GmbH, Industriestraße 8, 89347 Bubesheim (nachfolgend „wir“), und ihren Kunden über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Sicherheitstechnik (insbesondere Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachung, Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrolle und Türkommunikation) sowie über Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Notdienst und Fernwartung.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an ein Angebot 30 Tage gebunden.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme unseres Angebots durch den Kunden, durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der Ausführung zustande.

(3) Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit (§ 649 BGB).

(4) Sicherungskonzepte, Pläne, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie enthalten sicherheitsrelevante Informationen, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Auftrag zustande, sind sie auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Verbrauchern nennen wir Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind (z. B. Zusatzarbeiten auf Wunsch des Kunden, zusätzliche Anfahrten aus vom Kunden zu vertretenden Gründen oder Notdiensteinsätze außerhalb unserer Geschäftszeiten), berechnen wir nach Aufwand zu den vereinbarten bzw. unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen.

(3) Wir sind berechtigt, für erbrachte und nachgewiesene Leistungen Abschlagszahlungen nach § 632a BGB zu verlangen. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.

§ 4 Ausführung, Termine und Mitwirkung des Kunden

(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben. Bei höherer Gewalt, unverschuldeten Lieferengpässen unserer Vorlieferanten oder vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen verlängern sich die Fristen angemessen; wir informieren den Kunden darüber unverzüglich.

(2) Der Kunde ermöglicht uns zu den vereinbarten Zeiten den ungehinderten Zugang zu den Arbeitsbereichen und stellt die erforderliche Stromversorgung sowie – soweit für die Anlage notwendig – einen funktionsfähigen Internet-, Netzwerk- oder Telefonanschluss bereit. Er weist uns vor Beginn der Arbeiten auf verdeckt verlegte Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Daten) sowie auf sonstige Besonderheiten des Objekts hin.

(3) Für die vom Kunden bereitgestellte IT- und Netzwerkinfrastruktur (z. B. Router, Firewall, Mobilfunk- und Internetverträge) sind wir nur verantwortlich, soweit wir deren Einrichtung ausdrücklich übernommen haben.

(4) Für die rechtliche Zulässigkeit des Betriebs – insbesondere die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung, die Information der Betroffenen (z. B. durch Hinweisschilder) und gegebenenfalls die Beteiligung des Betriebsrats – ist der Kunde als Betreiber verantwortlich. Wir weisen auf erkennbare Besonderheiten hin; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.

§ 5 Abnahme und Einweisung

(1) Nach Fertigstellung weisen wir den Kunden in die Bedienung der Anlage ein und übergeben die zugehörigen Unterlagen. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden.

(2) Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf diese Folgen und die Notwendigkeit der Angabe von Mängeln in Textform hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 BGB).

(3) In sich abgeschlossene Teile der Leistung können auf Verlangen gesondert abgenommen werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

(2) Werden die Gegenstände wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes, tritt der Kunde uns – soweit er nicht selbst Eigentümer ist – seine Ansprüche gegen den Eigentümer in Höhe unserer Forderung zur Sicherung ab. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt bestehen.

(2) Gegenüber Unternehmern leisten wir bei Mängeln zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Ansprüche wegen Mängeln verjähren gegenüber Unternehmern in einem Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorsieht – insbesondere bei Bauwerken und Sachen, die für ein Bauwerk verwendet werden (§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 8 Abs. 1.

(3) Keine Mängel sind insbesondere: natürliche Abnutzung, der Verbrauch von Batterien und Akkus, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte, Überspannung, Blitzschlag, Feuchtigkeit sowie Störungen, die auf Netze, Dienste oder Geräte Dritter zurückgehen (z. B. Stromversorgung, Internet- und Mobilfunknetze, Router des Kunden).

(4) Apps und Cloud-Dienste der Gerätehersteller werden von diesen betrieben. Gegenüber Unternehmern übernehmen wir keine Gewähr für deren dauerhafte Verfügbarkeit oder einen unveränderten Funktionsumfang. Gesetzliche Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.

(5) Eine Sicherheitsanlage verringert Risiken und ermöglicht eine frühzeitige Alarmierung; sie kann Einbrüche, Brände oder sonstige Schäden jedoch nicht in jedem Fall verhindern. Der Eintritt eines Schadensereignisses allein begründet daher keinen Mangel der Anlage.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Wartungs- und Instandhaltungsverträge

(1) Umfang, Intervalle und Vergütung der Inspektion und Wartung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag; sie orientieren sich an den einschlägigen Normen und Richtlinien (z. B. DIN VDE 0833, DIN 14675, VdS-Richtlinien) sowie an den Vorgaben der Hersteller. Instandsetzungen, Ersatzteile und Batterien sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Wartungsverträge werden für die im Vertrag genannte Erstlaufzeit geschlossen. Mit Verbrauchern beträgt die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre; danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann vom Verbraucher jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Mit Unternehmern verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Kündigungen bedürfen der Textform; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Bei Verträgen mit Unternehmern können wir die vereinbarte Vergütung zum Beginn eines neuen Vertragsjahres angemessen an nachweislich gestiegene Lohn- und Materialkosten anpassen. Wir teilen die Anpassung mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

(4) Eine Rufbereitschaft und Reaktionszeiten gelten nur, soweit sie im Vertrag vereinbart sind. Einsätze außerhalb unserer Geschäftszeiten berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Sätzen einschließlich der Zuschläge, sofern sie nicht von der Vertragsvergütung umfasst sind.

§ 10 Fernwartung

(1) Fernwartung und Fernsupport erfolgen über eine verschlüsselte Verbindung. Eine Sitzung beginnt nur, wenn der Kunde sie im Einzelfall freigibt (z. B. durch Weitergabe der angezeigten ID und des Kennworts) oder wenn ein dauerhafter Fernzugriff ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann eine laufende Sitzung jederzeit beenden.

(2) Der Kunde stellt die erforderliche Internetverbindung bereit und sichert vor einer Sitzung, soweit sinnvoll, seine Daten. Für Störungen, die auf die Internetverbindung oder Geräte des Kunden zurückgehen, sind wir nicht verantwortlich.

(3) Kann bei der Fernwartung ein Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. Videoaufzeichnungen oder Zutrittsprotokolle) nicht ausgeschlossen werden, schließen wir mit dem Kunden auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(4) Fernwartungsleistungen berechnen wir nach Aufwand, soweit sie nicht von einem Wartungsvertrag umfasst sind.

§ 11 Zugangsdaten und Vertraulichkeit

(1) Bei der Übergabe der Anlage erhält der Kunde die für den Betrieb erforderlichen Codes und Zugangsdaten. Wir empfehlen, voreingestellte Codes und Kennwörter sofort zu ändern. Für die sichere Aufbewahrung und Weitergabe der Zugangsdaten ist der Kunde verantwortlich.

(2) Beide Seiten behandeln alle sicherheitsrelevanten Informationen über das Objekt und die Anlage – insbesondere Pläne, Codes und Melderstandorte – vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail) geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu.

§ 13 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden zur Durchführung des Vertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026