Diese kleinen Lebensretter sind eigentlich schon seit 2013 Pflicht in Bayern & Badem-Württemberg, jedoch gibt es viele Fragen die wir hier klären möchten.

Was sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern?

  • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden.
  • Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch z. B. in Bayern am 31.12.2017

Wo sind Rauchmelder zwingend anzubringen?

  • In Schlafräumen und Kinderzimmern.
  • In allen Fluren, die als Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen.
  • In Ein- oder Mehrfamilienhäusern gilt auch ein offenes Treppenhaus als Fluchtweg, daher müssen diese auch auf jedem Stockwerk mit einem Rauchmelder ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • Der Eigentümer (bei selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum) der Wohnung muss sich um eine ordnungsgemäße Installation kümmern.

Wie kann ich mich als Eigentümer absichern, dass eine ordnungsgemäße Installation sichergestellt ist?

Wer ist Verantwortlich für die Wartung bzw. Betriebsbereitschaft der Rauchmelder?

  • In Mietwohnungen in erster Linie der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst oder beauftragt ein geeignetes Unternehmen.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu gewährleisten und dies am besten auch zu dokumentieren (sollte es zum Ernstfall kommen)!
  • In selbst genutztem Wohnraum, der Eigentümer.